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Meine Privatpatienten bekommen von mir vor der ersten Behandlung eine Honorarverweinbarung, die auch vor der ersten Behandlung unterschrieben werden muss. Meine aktuellen Privatsätze können Sie in der Praxis gerne vorab einsehen oder erfragen. Beihilfepatienten weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich mich nicht auf die Preise der Beihilfe beschränke und auch Sie wie jeder andere Privatpatient behandelt werden. Meine Honorare werden nicht vollständig von der Beihilfe erstattet. Klären Sie bitte vorab, dass Ihre Zusatzversicherung die restlichen Kosten übernimmt oder stellen Sie sich darauf ein, dass Sie den Differenzbetrag selbst bezahlen müssen. Das Bundesministerium des Inneren bestätigt ausdrücklich, dass Beihilfesätze nicht kostendeckend sind und Physiotherapiepraxen nicht an die Beihilfesätze gebunden sind. Link zur Erklärung des Bundesministeriums des Inneren zur Beihilfe
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